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   BFH, 20.09.1960 - I 108/60 U   

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https://dejure.org/1960,945
BFH, 20.09.1960 - I 108/60 U (https://dejure.org/1960,945)
BFH, Entscheidung vom 20.09.1960 - I 108/60 U (https://dejure.org/1960,945)
BFH, Entscheidung vom 20. September 1960 - I 108/60 U (https://dejure.org/1960,945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Teilwertes eines durch den sozialen Wohnungsbau finanzierten Wohngebäudes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 71, 565
  • BStBl III 1960, 461
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.02.1956 - I 239/54 U

    Teilwertabschreibung bei Gebäuden wegen Fallens des Baukostenindexes - Vorliegen

    Auszug aus BFH, 20.09.1960 - I 108/60 U
    die Vermutung, daß der Teilwert am 1. Januar 1954 unter den erst im Jahre 1953 aufgewendeten Herstellungskosten liege, entkräften wolle, so müsse sie dartun, daß eine Fehlmaßnahme vorliege (Urteil des Bundesfinanzhofs 1 239/54 U vom 14. Februar 1956, BStBl 1956 III S. 102, Slg. Bd. 62 S. 274).

    Schließlich darf bei Beurteilung des Teilwertes nicht außer acht bleiben, daß in den letzten Jahren laufend die Baukosten und damit verbunden die Werte der Gebäude stiegen (Urteil des Bundesfinanzhofs I 239/54 U vom 14. Februar 1956, BStBl 1956 III S. 102, Slg. Bd. 62 S. 274).

  • BFH, 26.08.1958 - I 80/57 U

    Steuerliche Behandlung der sogenannten Schnellbaukosten bei Warenhäusern

    Auszug aus BFH, 20.09.1960 - I 108/60 U
    Die Wiederbeschaffungskosten bilden die obere Grenze des Teilwerts und sind deshalb für die Berechnung des Entnahmewertes wesentlich (Urteil des Bundesfinanzhofs I 80/57 U vom 26. August 1958, BStBl 1958 III S. 420, Slg. Bd. 67 S. 382).
  • BFH, 24.01.1957 - IV 380/55
    Auszug aus BFH, 20.09.1960 - I 108/60 U
    nicht eindeutig eine Fehlmaßnahme dartut (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 380/55 vom 24. Januar 1957, Steuerrechtsprechung in Karteiform § 6 Abs. 1 Ziff. 1 EStG, Rechtsspruch 45), nur davon ausgegangen werden, daß die Bfin.
  • BFH, 19.07.1983 - VIII R 160/79

    Zur Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

    Er trägt vor: Nach den BFH-Urteilen vom 20. September 1960 I 108/60 U (BFHE 71, 565, BStBl III 1960, 461) und vom 9. Dezember 1965 IV 222/63 U (BFHE 85, 270, BStBl III 1966, 308) komme es nicht nur auf die Beurteilung des fiktiven Erwerbers, sondern auch auf die Preisvorstellungen des Veräußerers an.
  • BFH, 07.12.1978 - I R 142/76

    Auslegung des Begriffs Teilwert bei Betriebseröffnung; Höhe des Teilwerts bei

    Sie geht davon aus, daß sich ein Veräußerer und ein (gedachter) Erwerber eines Gesamtbetriebs gegenübertreten und einen Preis aushandeln, in den sowohl der Veräußerer wie der Erwerber ihre Preisvorstellungen einbringen und in kaufmännisch vertretbarem Rahmen durchsetzen (vgl. BFH-Urteile vom 20. September 1960 I 108/60 U, BFHE 71, 565, BStBl III 1960, 461; vom 11. Januar 1966 I 99/63, BFHE 85, 275, BStBl III 1966, 310, und vom 15. Juli 1966 VI 226/64, BFHE 86, 699, BStBl III 1966, 643).
  • BFH, 29.07.1966 - IV 413/62
    Auch komme es für die Ermittlung des Teilwerts nicht nur darauf an, welche Erwägungen der Erwerber für eine in seinem Interesse liegende Preissenkung anführen könnte, sondern auch darauf, ob der Veräußerer das Grundstück zu dem vorgeschlagenen Preis abgeben würde (so Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - I 108/60 U vom 20. September 1960, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 71 S. 565 - BFH 71, 565 -, BStBl 1960 III S. 461).

    Auch komme es für die Ermittlung des Teilwerts nicht nur darauf an, welche Erwägungen der Erwerber für eine in seinem Interesse liegende Preissenkung anführen könnte, sondern auch darauf, ob der Veräußerer das Grundstück zu dem vorgeschlagenen Preis abgeben würde (so Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - I 108/60 U vom 20. September 1960, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 71 S. 565 - BFH 71, 565 -, BStBl 1960 III S. 461).

  • BFH, 25.06.1970 - IV 166/65

    Ansetzen eines höheren Teilwertes bei der Entnahme eines dem gesetzlichen

    Diese Annahme entspricht dem in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, daß bei der Teilwertbemessung auch darauf abzustellen ist, unter welchen Bedingungen der Kaufmann ein Wirtschaftsgut abzugeben bereit ist (vgl. Urteile des BFH I 108/60 U vom 20. September 1960, BFH 71, 565, BStBl III 1960, 461, und I 99/63 vom 11. Januar 1966, BFH 85, 275, BStBl III 1966, 310), und sie gewinnt, wie die Vorinstanz und das FA mit Recht betonen, dadurch an Gewicht, daß im Zeitpunkt der Grundstücksentnahme die Aufhebung der Preisbindung bereits erkennbar war.
  • BFH, 17.05.1974 - III R 156/72

    Gemeiner Wert - Schätzung - Nichtnotierter GmbH-Anteil - Stichtag - Vornahme der

    Nach dem BFH-Urteil vom 20. September 1960 I 108/60 U (BFHE 71, 565, BStBl III 1960, 461) liegt der Teilwert eines Gebäudes, das mit sehr gering verzinslichen öffentlichen Mitteln gebaut wurde, in der Regel nur dann unter den um die tatsächliche Abnutzung verringerten Herstellungskosten, wenn nachgewiesen werden kann, daß Fehlmaßnahmen vorliegen.
  • BFH, 11.07.1961 - I 226/60 U

    Nachweis eines Darlehensvertrags als Voraussetzung der Abzugsfähigkeit der

    Wie schon mehrfach in veröffentlichten Entscheidungen hervorgehoben wurde (vgl. zum Beispiel Urteil des Bundesfinanzhofs I 108/60 U vom 20. September 1960, BStBl 1960 III S. 461, Slg. Bd. 71 S. 565), spielt der Ertrag bei der Bemessung des Preises für Sachwerte, besonders für Betriebsvermögen und Grundstücke, wegen der laufenden Preissteigerungen bei diesen Wirtschaftsgütern eine sich ständig vermindernde Rolle, wie besonders die Entwicklung der Aktienkurse zeigt.
  • BFH, 11.01.1966 - I 99/63
    Daß bei der Ermittlung des Teilwerts auf die Beurteilung des fiktiven Erwerbers abgestellt wird, schließt es nicht aus zu berücksichtigen, zu welchem Preis der Veräußerer das Wirtschaftsgut abgegeben hätte (Urteil des Bundesfinanzhofs I 108/60 U vom 20. September 1960, BStBl 1960 III S. 461, Slg. Bd. 71 S. 565).
  • BFH, 11.07.1961 - I 311/60 S

    Bedeutsamkeit von Ertragserwägungen für die Feststellung des Teilwertes bei dem

    Was die Bedeutung der Ertragsentwicklung anlangt, so ist im Urteil des Senats I 108/60 U vom 20. September 1960 (BStBl 1960 III S. 461, Slg. Bd. 71 S. 565) im einzelnen dargelegt, warum die Ermittlung des Teilwerts eines Wirtschaftsguts unter Betonung der Ertragsverhältnisse oft zu unzutreffenden und der wirtschaftlichen Vernunft widersprechenden Ergebnissen führt.
  • BFH, 18.07.1961 - I 322/60 U

    Entgeltlichkeit eines Wohnungsbaudarlehens bei Berechtigung des Darlehensnehmers

    Das hängt, wie in den Entscheidungen des Senats I 99/56 U vom 4. Dezember 1956 (BStBl 1957 III S. 16, Slg. Bd. 64 S. 43) und I 108/60 U vom 20. September 1960 (BStBl 1960 III S. 461, Slg. Bd. 71 S. 565) ausgeführt ist, damit zusammen, daß schon seit längerer Zeit der reale Wert von Geldforderungen geringer wird, das Sachvermögen dagegen seinen realen Wert weitgehend behält und daß deshalb bei dem Erwerb von Sachwerten der Ertragswert eine geringere Bedeutung als früher hat.
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